Demenz ist ein Oberbegriff für Krankheitsbilder, die mit einem fortschreitenden Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung und Lernfähigkeit, Sprache, Auffassung und Urteilsvermögen einhergehen und zu Einschränkungen in der Alltagsbewältigung führen.
Weitere mögliche psychische Symptome können Depression, Angst, Aggression und Unruhe, Wahnvorstellungen und Paranoia sein.
Die Symptome müssen länger als 6 Monate andauern.
Das Risiko an einer Demenz zu erkranken, steigt mit dem Lebensalter, es gibt einen hohen Altersbezug. Seltener, aber auch, erkranken jüngere Menschen vor dem 60. Lebensjahr. Die genaue Ursache ist trotz großer Forschungsanstrengungen noch immer nicht bekannt.
Primäre Demenz – das Gehirn ist direkt erkrankt. Dazu gehören:
Sekundäre Demenzen sind durch andere Erkrankungen verursacht:
Sollten sich eines oder mehrere Warnzeichen über einen längeren Zeitraum häufen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Sie oder eine Ihnen nahestehende Person an Demenz erkrankt ist. Eine ärztliche Untersuchung ist angeraten um Klarheit zu schaffen.
Neue Dinge zu lernen fällt zunehmend schwerer. Auch die Namen bekannter Personen fallen den Betroffenen im ersten Moment nicht ein. In Gesprächen kommt es zu häufigen Satz- und Fragewiederholungen. Termine werden vergessen oder verwechselt.
Gegenstände werden immer öfter an unpassenden Orten abgelegt. Daraus resultiert häufiges Suchen und auch Schuldzuweisungen an andere Personen.
Viele Menschen haben Probleme, die passenden Worte zu finden. Dabei werden häufig unpassende Füllwörter verwendet, Aussagen mitten im Satz unvermittelt beendet oder auch Alltagsfloskeln eingeschoben. Die Betroffenen sind häufig nicht mehr in der Lage aufmerksam zuzuhören. Dies stößt oft auf Unverständnis.
Früher problemlos erledigte Routinearbeiten können (fehlerfrei) nicht mehr eigenständig durchgeführt werden. Sukzessive können auch komplexe Aufgaben (Feste organisieren, Bankgeschäfte, Reiseplanung, Bedienung von Haushaltsgeräten) nicht mehr bewältigt werden. Häufig kommt es zu Schwierigkeiten bei der Auswahl situationsgerechter Kleidung oder Kleidungsstücke werden beliebig übereinander angezogen.
Speziell an weniger bekannten Orten (in fremder Umgebung, im Urlaub, auf Reisen) kann es zu Problemen mit der Orientierung kommen. Die Betroffenen wissen nicht mehr wo sie sind, wie sie dorthin gekommen sind und wie sie von dort wieder nach Hause kommen.
Häufig ziehen sich Betroffene aus dem sozialen Leben zurück, wirken antriesbslos und desinteressiert. Sie isolieren sich und nehmen an Aktivitäten – sei es beruflich oder privat – nicht mehr teil.
Abrupte, ungewohnte Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund für Außenstehende können auftreten. Zusätzlich sind ausgeprägte Persönlichkeitsänderungen möglich. Es können sich Wesenszüge verstärken aber auch ins Gegenteil verkehren: so ist es möglich, dass sanfte, freundliche Menschen ungewohnt aggressiv werden.
Betroffene Menschen nehmen in der Regel ihre verminderte Leistungsfähigkeit wahr und reagieren auf unterschiedliche Weise. Dazu gehört beispielsweise das Verwenden von kleinen Notizzetteln, mehrfachen Kalendereinträgen und sonstigen Merkhilfen. Eine Weile gelingt es, mit solchen Hilfsmitteln Alltagskompetenzen aufrecht zu erhalten.
Die Betroffenen versuchen verständlicherweise, die auftretenden Defizite vor ihrer Umwelt zu verbergen. Sie reagieren mit Ausreden, Floskeln, Desinteresse an Gesprächen oder vermeiden anspruchsvolle Tätigkeiten um sich keinesfalls eine Blöße zu geben. Akzeptieren Sie dieses Verhalten als den Versuch das Selbstwertgefühl aufrecht zu erhalten.
Je früher eine Demenzerkrankung festgestellt wird, desto eher können medikamentöse und therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden. Diese können die Alltagskompetenz länger erhalten und die Lebensqualität verbessern. Das Fortschreiten der Krankheit kann verzögert und Symptome können gemildert werden. Eine gezielte Planung bezüglich der familiären Situation und Pflege/Betreuung als auch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht fördern die Selbstbestimmung der Betroffenen.
Als erster Ansprechpartner bei Gedächtnisstörungen gelten Haus- oder praktische Ärzte. Diese überweisen die Patientinnen zu Fachärzten für Psychiatrie oder Neurologie oder in Gerontopsychiatrische Zentren und Memory Kliniken oder Gedächtnisambulanzen (Anmeldung nötig), die eine diagnostische Abklärung vornehmen.
Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten finden Sie hier:
www.alzheimer-selbsthilfe.at/was-ist-demenz/behandlungsmoeglichkeiten
Informationen zu Förderungen und Ansprüchen finden Sie auch in der Caritas-Broschüre „Wissenswertes für pflegende Angehörige. Eine Übersicht der bundesweiten Regelungen“, die regelmäßig aktualisiert wird. Hier finden Sie auch Informationen zu Pflegekarenz und Pensionsversicherung.
Hier finden Sie Informationen rund um Recht und Finanzen. Wir danken Alzheimer Austria für das zur Verfügung stellen dieser Information.
Es ist ein pauschalierter Beitrag für pflegebedingte Mehraufwendungen und deckt oft nicht die gesamten Pflegeleistungen ab. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos, d.h. ohne Formular, gestellt werden. Die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Ein Antrag auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes kann vom Betroffenen, bzw, durch Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige auch ohne Nachweis der Bevollmächtigung gestellt werden, wenn kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht.
Der Antrag ist zumeist an jener Stelle einzubringen, die die Pension auszahlt. Ist der Betroffene berufstätig, mitversicherter Angehöriger, Bezieher einer Sozialhilfe oder Bezieher einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde, ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie an den auszahlenden Stellen, bei der Beratung für Pflegende durch das Sozialservice des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz österreichweit und kostenlos unter Tel.: 0800 / 201622.
www.sozialministerium.at
Kann eine Person den Heimvertrag infolge Einwilligungsunfähigkeit nicht selbst unterfertigen, so sind neben der Bestellung eines Sachwalters für diese einmalige Angelegenheit folgende Lösungen möglich:
Es ist zweckmäßig, bei der Vorsprache bei Gericht den Heimvertrag und einen medizinischen Befund vorzulegen.
Bei der Antragstellung auf Aufnahme in ein Pflegeheim ist der Bezug von Pflegegeld einer bestimmten Stufe nicht gefordert. Sie können daher auch ein diesbezügliches Ansuchen einbringen, wenn (noch) kein Pflegegeld oder nur ein solches der Stufe 1 oder 2 bezogen wird (gilt nur für Wien).
Der Behindertenpass wird auf Antrag vom zuständigen Bundessozialamt ausgestellt. Je nach Ausmaß der festgestellten Behinderung sind diverse Begünstigungen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Sie kann nur durch die Person selbst, nicht durch Vertreter errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Errichtung muss die Person einsichts- und urteilsfähig sein.
Ansprechpartner: Patientenanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte
Anforderung des Formulars bei Hospiz Österreich: www.hospiz.at oder unter +45 1/803 9868